I. ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Workshopveranstalter Myko-Kitchen und/oder seinen Assistenten und Referenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
5. Definitionen:
a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Workshopteilnehmern hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/ DVD oder sonstigen Speichermedien und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. „Film“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Workshopteilnehmern hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Film & Video in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
c. Workshopveranstalter Myko-Kitchen und/oder seine Assistenten und/oder Mitarbeiter.
d. Workshopteilnehmer meint alle Personen, die den Workshop bei dem Workshopveranstalter
gebucht haben.
6. Das Erstellen von Film- und/oder Tonaufnahmen des Workshops ist untersagt.
II. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
1. Der Workshopteilnehmer darf auf dem Workshop erstelltes Foto -und Filmmaterial nur zu Eigenwerbungszwecken verwenden und dieses nicht an Dritte weiterverkaufen. Berichte über den Workshop mit Bildmaterial (z. B. auf dem eignen Weblog) sind zulässig.
III. ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN
1. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Referenten erfolgten und über die vom Workshopveranstalter oder der jeweiligen Referenten eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Workshophonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Referenten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Durch die in Ziffer 1 (Übertragung von Nutzungsrechten) vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
IV. VERGÜTUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG
1. Der Gesamtbetrag des Workshops ist im Voraus per Überweisung fällig. Den Workshopteilnehmern wird hierzu eine Rechnung per Email zugesendet.
2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%.
V. RÜCKTRITT / RÜCKERSTATTUNG
1. Eine Rückerstattung des Seminarbetrags bei Rücktritt ist nur bis 4 Wochen vor Workshopbeginn möglich. Danach wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post (Myko Kitchen Tanja Major, Sallach 53a, 94333 Geiselhöring) oder Email an den Workshopveranstalter.
2. Falls es dem Workshopteinehmer bei einem Rücktritt möglich ist, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, kann der Workshop auf diesen übertragen werden.
3. Falls der Workshop aufgrund von höherer Gewalt oder Krankheit des Workshopveranstalters oder der Referenten ausfallen muss, werden keine anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten o.ä.) erstattet. Ein Anspruch auf Nachholung des Termins besteht nicht. Der Seminarbetrag wird in diesem Fall vollumfänglich und umgehend zurückerstattet.
VI. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND GEFAHRÜBERGANG
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Workshopveranstalter und die jeweiligen Referenten für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Den Weisungen des Workshopveranstalters und der Referenten ist Folge zu leisten.
3. Die Workshopteilnehmer sind für sich und ihre Ausrüstung selbst verantwortlich. Für Diebstahl oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.
4. Vom Workshopveranstalter, den Referenten oder Drittherstellern zur Verfügung gestelltes Equipment ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die Workshopteilnehmer an Fremdeigentum verursachen, sind die Teilnehmer im gesamten Umfang haftbar.
5. Bei Kochevents, bei denen eine Verkostung von Pilzen (oder Pflanzen – z.B. Wildkräuter-Kurs) eingeschlossen ist, essen die TeilnehmerInnen immer auf eigene Gefahr. Myko-Kitchen kann keine Verantwortung für individuelle Unverträglichkeits-Reaktionen oder Allergien übernehmen. Myko-Kitchen übernimmt auch keine Haftung für Verletzungen, die sich Teilnehmer während der Exkursionen zuziehen – und auch nicht für Fehlverhalten der Teilnehmer bei Kursen.
VII. DATENSCHUTZ UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Der Workshopteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Workshopveranstalter und die beteiligten Referenten verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist Straubing, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Weitere Infos zu den Kochevents/ Pilzsammlungen
Eine Garantie für Pilzfunde kann nicht abgegeben werden – die Events werden im Herbst des Vorjahres geplant und ein günstiges Pilzwachstum kann nicht vorausgesehen werden.
Für die Exkursionen werden Fahrgemeinschaften gebildet. In der Regel fährt der Workshopleiter und abwechselnd verschiedene Teilnehmer der Gruppe.
Hinweise zum Schleifen von Holz
Allgemein kann man sagen, dass Holzstaub grundsätzlich gesundheitsgefährdend sein kann. Auch hier gilt natürlich Paracelsus Grundsatz „Die Menge macht das Gift“. Bei der maschinellen Schleifbearbeitung von Holz entstehen große Mengen an Staub, hier ist eine effektive Absaugung unerlässlich.
Kleine Objekte, insbesondere organische Formen, werden mit der Hand geschliffen. Um hierbei den anfallenden Staub möglichst gering zu halten, sollte man folgendes beachten:
– Die gewünschte Form wird in erster Linie mit dem Schnitzmesser, bzw. einer Raspel oder Ziehklinge erreicht. Geschliffen wird nur ganz zum Schluss für das Finish der Oberfläche, also nicht zur Formgebung.
– Das Werkstück wird nicht in Gesichtsnähe bearbeitet, und man schleift nicht auf den Körper zu. Der Schleifstaub wird nicht weggeblasen. Besser verwendet man zum Entfernen des Staubes einen weichen Pinsel.
– Vom Schleifstaub zugesetztes Schleifpapier wird nicht ausgeklopft, um es länger zu verwenden. Ist das Papier zugesetzt, nimmt man ein Neues.
– Bei bestehenden Allergien bzgl. Holzstaub, oder auch präventiv, verwendet man eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2.
Hinweise zur Sicherheit zum Schnitzen von Holz
Sorgen Sie für eine ausreichend helle Beleuchtung an Ihrem Schnitztisch!
Schnitzen Sie immer vom eigenem Körper weg!
Schneiden Sie niemals in Ihre Richtung!
Arbeiten Sie immer mit beiden Händen am Schnitzeisen! Eine Hand dient dabei zum Führen des Messers und die andere Hand, um Schub und Druck zu erzeugen. Halten Sie bitte Ihr Schnitzmotiv nicht in einer Hand während Sie es mit der anderen Hand schnitzen. Denn das führt sicher irgendwann zu schweren Verletzungen. Eine gute Einspannvorrichtung für Holzschnitzer ist daher zwingend notwendig.
Bei Kinderkursen ist es auch wichtig auf den Abstand zwischen den Kinder zu achten. Mindestens 2 Armlängen, dann können die getrost auch mal mit dem Messer abrutschen.